Nein!
Die Patienteneinwilligung deckt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und die Übermittlung von Daten für die nächsten 10 Jahre ab, sofern der Patient nicht etwas anderes vereinbart hat oder dieser Verarbeitung nachträglich widerspricht.
Die Einwilligung ist für den gesamten Zeitraum des Registers gültig.